Qualifizierungschancengesetz – das steckt dahinter

Durch die fortschreitende Digitalisierung in der Arbeitswelt unterliegen sowohl die branchenspezifischen Tätigkeitsfelder, als auch der gesamte Arbeitsmarkt einem strukturellen Wandel. Vor allem Arbeitnehmer sehen sich verstärkt Herausforderungen gegenüber, die es mit den entsprechenden Qualifikationen zu bewältigen gilt. Gleichzeitig birgt diese Transformation eine Menge Chancen und ist die ideale Ausgangsbasis, um die Mitarbeiterkompetenzen kontinuierlich zu erweitern. Indem Mitarbeiter gefördert werden, lässt sich deren berufliche Zukunft, aber auch die Zukunft des Unternehmens sichern.

Die Bundesregierung hat daher zum 1. Januar 2019 eine sogenannte Qualifizierungsoffensive gestartet. Sie beinhaltet das Qualifizierungschancengesetz und löst das bisherige WeGebAU-Programm für die „Weiterbildung geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ ab.

Was ist das Ziel des Qualifizierungschancengesetzes?

Das Qualifizierungschancengesetz geht mit einer erhöhten staatlichen Förderleistung für Fortbildungen einher und spricht eine größere Zielgruppe an. Ziel dieses Gesetzes ist es, Beschäftigte auf die erhöhten Anforderungen des Arbeitsmarktes vorzubereiten und eine optimierte Basis an Fachkräften für den Arbeitsmarkt zu etablieren. Infolgedessen kann die ökonomische Wettbewerbsfähigkeit im Zuge des digitalen Strukturwandels gestärkt werden. Darüber hinaus werden die Arbeitgeber wirtschaftlich entlastet. Dies geschieht durch Zuschüsse, die während der Weiterbildung vom Jobcenter bzw. der Bundesagentur für Arbeit gezahlt werden. Die Zuschüsse betreffen nicht allein die Weiterbildung selbst, sondern können um die Lohnkosten für den jeweiligen Arbeitnehmer ergänzt werden. Das Qualifizierungschancengesetz bietet somit wesentliche Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.

Worum geht es im Kern des Qualifizierungschancengesetzes?

Unabhängig vom Alter der Arbeitnehmer, deren Qualifikation oder der Größe des Betriebes kann die Förderung in Anspruch genommen werden. Sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber haben durch das Gesetz ein Recht auf eine umfassende Weiterbildungsberatung. Für Arbeitnehmer ist in diesem Zusammenhang die Bundesagentur für Arbeit und für Arbeitgeber der Arbeitgeber-Service zuständig. Neben der Entwicklung von Unternehmen durch die Weiterqualifizierung der Arbeitnehmer können Engpässe in Berufen ausgeglichen werden, in denen ein Mangel an Fachkräften herrscht.

Wer kann an einer Fortbildung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes teilnehmen?

Die Förderung gilt für alle aktuell Beschäftigten. Sie eignet sich besonders für Arbeitnehmer, die einen internen Umstieg innerhalb ihres Unternehmens planen und Interesse an einer beruflichen Weiterentwicklung haben. Aber auch Beschäftigte, die der Strukturwandel unmittelbar betrifft, sowie Angestellte in Engpass-Berufsbildern profitieren von dieser bundesweiten Förderung.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, um die Förderung zu erhalten?

Um den Bedarf an einer Aktualisierung von bereits vorhandenen Qualifikationen nachzuweisen, sollte entweder die Ausbildung des Arbeitnehmers oder die letzte Weiterbildung, die vergleichbar ist, mindestens 4 Jahre in der Vergangenheit liegen. Für die Weiterbildung kommen ausschließlich externe sowie zertifizierte Träger infrage und der Umfang sollte sich auf mindestens 120 Unterrichtseinheiten belaufen. Der Inhalt der Fortbildung muss sich verpflichtend auf Qualifikationen fokussieren, die für die Zukunft des Unternehmens relevant sind.

Wie hoch ist die Förderung?

Weiterbildungskosten:

  • je nach Größe des Betriebs und Alter des Arbeitnehmers von 15 % bis 100 %

Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt:

  • bei älteren und schwerbehinderten Arbeitnehmern bis 100 %
  • bei Weiterbildungen, die auf den Berufsabschluss bezogen sind, bis 100 %

Arbeitsentgelt – Zuschuss während der Weiterbildung:

  • abhängig von der Betriebsgröße von 25 % bis 75 %

Transformationszuschuss:

  • zusätzlich bis 20 % (Voraussetzung: Qualifizierungsplan und Qualifizierung für mindestens 10 % der gesamten Belegschaft)

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