Regelungen für Büroarbeitsplätze: was müssen Sie beachten

Wer heutzutage im Büro arbeitet tut dies so gut wie nie ohne Computer. Deshalb wurde bereits 1990 eine Richtlinie der Europäischen Union zu Bildschirmarbeitsplätzen erlassen. In Deutschland wurden aufgrund dieser Richtlinie verschiedene Verordnungen erlassen, welche die gesetzlichen Vorgaben für Bildschirmarbeitsplätze genau regeln und so zu mehr Arbeitssicherheit und einem besseren Gesundheitsschutz für Büroangestellte führen. Doch auch zu Büroarbeitsplätzen an sich gibt es eine Reihe gesetzlicher Regelungen.

Der notwendige Raum ergibt sich aus der Art des Büros

Für jeden Büroarbeitsplatz muss zunächst durch den Arbeitgeber eine Mindestmaß an Raum vorgehalten werden. In einem Zellenbüro müssen pro Arbeitnehmer mit Bildschirmarbeitsplatz mindestens 8 Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen. Befindet sich der Arbeitsplatz in einem Gruppenbüro, beträgt die Mindestfläche 12 Quadratmeter. Mindestens 15 Quadratmeter müssen vorhanden sein, wenn es sich um ein Großraumbüro handelt. Dabei werden Verkehrs- und Stellflächen jeweils mit eingerechnet. Die DIN 4543 regelt darüber hinaus die Mindestgröße der zur Verfügung zu stellenden Arbeitsfläche. Diese beträgt für Arbeitsplätze an Bildschirmen mindestens 1,6 Meter Länge und 0,8 Meter Breite. Weiterhin ist auch die Breite der Verbindungswege zu den einzelnen Arbeitsplätzen geregelt. Diese darf 60 Zentimeter nicht unterschreiten.

Das Büro anpassungsfähig gestalten

Genaue Vorgaben existieren auch hinsichtlich der Höhe von Arbeitsflächen. Diese 72 Zentimeter über dem Boden betragen. Nicht für jede Körpergröße ist die Höhe aber in gleicher Weise geeignet. Die gesetzlichen Vorgaben sehen allerdings auch die Möglichkeit von höhenverstellbaren Arbeitsflächen vor. Bei den Arbeitsstühlen ist eine Anpassbarkeit in der Höhe sogar fest vorgeschrieben. Um nicht jedes Mal einen Arbeitsplatz vollständig neu einrichten zu müssen, wenn ein neuer Arbeitnehmer kommt, empfiehlt es sich, von Anfang an auf einstellbare Arbeitsflächen und gut zu verrückende Arbeitsmöbel zu setzen. So kann jeder Arbeitsplatz schnell und problemlos den Bedürfnissen des einzelnen Angestellten weitgehend angepasst werden.

Schon bei der Auswahl der Immobilie aufpassen

Die gesetzlichen Vorgaben machen die Gestaltung einzelner Arbeitsplätze oft zur Schwierigkeit. Deshalb ist es wichtig, schon vor Bezug der Immobilie deren Ausgestaltung genau geplant zu haben. Hierbei ist es hilfreich, einen kompetenten Partner wie JLL (Jones Lang LaSalle) an der Seite zu haben und von dessen Erfahrung bei der Gestaltung und Einrichtung von Arbeitsplätzen zu profitieren. Denn weniger Fehler am Anfang bedeuten weniger Kosten im Nachhinein.

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