Bausparvertrag und Co: Der Staat oder Arbeitgeber hilft

Bausparvertrag und Co: Der Staat oder Arbeitgeber hilftWer sich irgendwann stolzer Hausbesitzer nennen will, hat viele Möglichketen diesem Ziel näher zu kommen. Ein gewöhnlicher Kredit reicht zwar selten aus um den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen, aber ganz allein ist man beim Sparen und Finanzieren nicht. Der Staat oder Arbeitgeber ist via Gesetz verpflichtet, Geld dazuzugeben. Ob Bausparvertrag, vermögenswirksame Leistungen oder Wohn-Riester – es lohnt sich, schon frühzeitig Informationen einzuholen und Verträge abzuschließen.

Der Klassiker: Bausparvertrag

Ob man ein Haus bauen, kaufen oder umfassend renovieren möchte – ein Bausparvertrag ist zweifelsohne der Klassiker, um dies zu finanzieren. Dahinter steht das Wohnungsbau-Prämiengesetz. Unbegrenzt steuerpflichtige Personen ab 16 Jahren können davon profitieren, sofern sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Bei Alleinstehenden ist das ein Jahreseinkommen von 25.600 Euro, bei Verheirateten ein jährlicher Verdienst von maximal 51.200. Der Staat zahlt dann eine Zulage von bis zu 8,8 Prozent auf die jährliche Sparsumme. Für Singles wären das maximal 45,06 Euro, Verheiratete können bis zu 90,11 Euro als Zulage erhalten. Mehr Details erfahren Sie auf https://www.schwaebisch-hall.de/.

Zulage je nach Anlageform mit vermögenswirksamen Leistungen:

Hier bezuschusst der Staat vermögenswirksame Leistungen, die der Arbeitgeber komplett oder teilweise zahlt. Auch eine Entgeltumwandlung ist möglich. Wie viel der Arbeitnehmer bekommt, richtet sich nach der Form der Anlage. Fließt das Geld in einen Aktienfonds oder eine andere Kapitalbeteiligung, beläuft sich die Zulage auf 20 Prozent der vermögenswirksamen Leistungen, maximal jedoch 400 Euro für Singles und 800 Euro für Verheiratete. Legt man das Geld in einen Bausparvertrag an, beträgt die Zulage neun Prozent. Die Obergrenze liegt hier bei 470 Euro für Alleinstehende und 940 Euro für Verheiratete.

Schutz vor Altersarmut mit Wohn-Riester

Wohn-Riester fußt auf dem Gesetz zur Eigenheim-Rente. Es gibt Bausparern das Recht, mit dem Kapital, das sie mit dem Riester-Vertrag ansparen, auch Wohneigentum zu erwerben. Denn: Sobald die Immobile abbezahlt ist, muss die Rente nicht für Mietzahlungen angezapft werden. Die Sparzulage beträgt 154 Euro im Jahr. Jedes vor 2008 geborene Kind wird zusätzlich mit 185 Euro bedacht. Für Familien, deren Kinder nach 2008 zur Welt kamen, kommen noch einmal 300 Euro hinzu. Die Förderung gilt für Kredit- und Kombibausparverträge.

Bildquelle: Fotolia, 2707110, Dieter Brockmann

 

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