Die Grundlagen als Freelancer

Als Freelancer sollten Sie sich umfassend mit Ihren Rechten und Pflichten auseinandersetzen. Das gilt zum Beispiel bei Steuern und der Sozialversicherung. Wenn Ihre Tätigkeit unter freie Berufe fällt, können Sie den Umgang mit den Behörden aber leicht bewältigen.







Das bedeutet Freiberuflichkeit

Viele bezeichnen Freiberufler auch als Selbstständige. Doch dieser Begriff verkennt die Unterscheidung zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden, welche rechtlich von großer Bedeutung ist. Bevor Sie eine eigene wirtschaftliche Existenz gründen, sollten Sie deshalb prüfen, in welche Kategorie Sie fallen. Zu freien Berufen zählen zum Beispiel Journalisten, Webdesigner, Künstler, Rechtsanwälte und Architekten. In allen Fällen gilt, dass Sie mehrere Auftraggeber beziehungsweise Kunden vorweisen müssen. Arbeiten Sie nur mit einem Partner, kann das Finanzamt das als Scheinselbstständigkeit werten und bestrafen. Erfüllen Sie die Kriterien für einen freien Beruf, können Sie sich beim Finanzamt mit dem entsprechenden Formular anmelden. Dieses erfordert nur wenige Angaben, zum Beispiel Ihr geschätztes Jahreseinkommen. Auf Basis dieses Werts entscheidet die Behörde, welche regelmäßigen Vorauszahlungen Sie zu leisten haben.

Behörden erleichtern Freiberuflern ihre Tätigkeit

Den Status des Freiberuflers werden Sie zu schätzen lernen. Während Gewerbetreibende strengen gesetzlichen Anforderungen unterliegen, gewähren die Behörden Freiberuflern deutliche Vereinfachungen. So müssen Sie keine aufwendige, doppelte Buchführung nachweisen. Sie erstellen einfach eine Tabelle und tragen dort Einkünfte und Ausgaben ein. Sie müssen kein Gewerbe anmelden, der Antrag beim Finanzamt reicht. Gewerbesteuer zahlen Sie ebenfalls nicht. Zudem müssen die meisten Freelancer nicht Zwangsmitglied bei einer Berufsorganisation wie der Industrie- und Handelskammer werden, das spart hohe Mitgliedsbeiträge. Dem Handelsrecht unterliegen Sie im Gegensatz zu Gewerbetreibenden auch nicht, das entlastet Sie von viel Bürokratie. Hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht müssen Sie dagegen prüfen, ob bei Ihnen eine Beitragspflicht besteht. So gehören Künstler und Journalisten der Künstlersozialversicherung an. Diese Pflicht erweist sich als Vorteil, da sich vor allem Geringverdiener günstig versichern können.

Attraktive Rahmenbedingungen für freie Berufe

Wenn Sie anhand der gesetzlichen Kriterien als Freiberufler arbeiten dürfen, kommen Sie in den Genuss zahlreicher Vorzüge. So müssen Sie im Vergleich zu Gewerbetreibenden viele Formalitäten nicht erledigen. Die Buchführung gestaltet sich leicht, da eine einfache Auflistung genügt. Zudem müssen Sie keine Gewerbesteuer und Kammerbeiträge zahlen.

Bild: detailblick – FotoliaSimilar Posts:

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