Wie stellt man einen Antrag auf Privatinsolvenz?

Die Möglichkeiten einer Privatinsolvenz sind immer noch vielen Verbrauchern nicht bekannt. Einen Antrag auf Privatinsolvenz kann stellen, wer nicht mehr in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. So gibt es noch immer viele offene Fragen zur Privatinsolvenz. Die wichtigsten werden auf der Webseite finanzfrage.net beantwortet.

Voraussetzungen für die Privatinsolvenz

Zu den wichtigsten Fragen zur Privatinsolvenz gehört sicher, wie man dabei genau vorgeht. Bevor man einen Antrag auf Privatinsolvenz einreichen kann, muss der Schuldner zunächst nachweisen, dass ein außergerichtlicher Einigungsversuch gescheitert ist. Viele Fragen auf finanzfrage.net drehen sich auch darum, wie dieser Einigungsversuch durchgeführt werden muss. Wichtig dabei ist, dass dieser nur von einer öffentlich anerkannten Schuldnerberatungsstelle, einem Anwalt, Notar oder Steuerberater durchgeführt werden darf. Bevor man sich an eine solche Stelle wendet, sollte der Schuldner alle Gläubiger anschreiben und um eine genaue Forderungsaufstellung bitten. Dann wird zunächst ein Schuldenbereinigungsplan anhand des zur Verfügung stehenden Einkommens aufgestellt. Oftmals steht kein ausreichendes Einkommen zur Verfügung. In diesem Fall wird ein sogenannter 0-Plan aufgestellt. Dieser wird dann den Gläubigern unterbreitet. Sobald auch nur ein Gläubiger den Plan ablehnt, gilt dieser als gescheitert. Es wird dann eine Bescheinigung ausgestellt, die für den Antrag auf Privatinsolvenz erforderlich ist.

Wo wird der Antrag auf Privatinsolvenz gestellt?

Eine der Fragen zur Privatinsolvenz ist auch, wer den Antrag stellen kann und wo dieser eingereicht werden kann. Auf finanzfrage.net finden sich dazu die entsprechenden Antworten. Eingereicht wird der Insolvenzantrag direkt vom Schuldner. Da es sich um ein umfangreiches Antragsformular handelt, empfiehlt es sich, dabei professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ist der Antrag ausgefüllt, wird er einfach beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht. Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet wird, erhält der Schuldner einen gerichtlichen Bescheid. Zugleich bekommt er auch einen Insolvenzverwalter zugewiesen. Dieser betreut den Schuldner während des gesamten Insolvenzverfahrens. Wichtig ist, dass der Schuldner alle Veränderungen wie Wohnortwechsel oder Wechsel des Arbeitsplatzes an den Insolvenzverwalter weiter gibt. Dieser erstellt jedes Jahr einen Bericht für das Insolvenzgericht. Sind pfändbare Beträge vorhanden, werden diese ebenfalls durch den Insolvenzverwalter einbehalten. Sollte neben den Kosten für das Gericht und den Insolvenzverwalter noch Gelder übrig sein, werden diese anteilmäßig an die Gläubiger verteilt. Nach einem Zeitraum von sechs Jahren kann das Gericht dann die Restschuldbefreiung erteilen. Neben diesen Fragen zur Privatinsolvenz finden Betroffene auf finanzfrage.net auch weitere Antworten rund um den Ablauf des Verfahrens.
Bildquelle: Mark Bohmeier – FotoliaSimilar Posts:

Werbung