Mobile Werkhallen: Flexible Lösung für kleine und mittlere Unternehmen

Mobile Werkhallen: Flexible Lösung für kleine und mittlere UnternehmenWenn sich plötzlich die Auftragslage verändert und vorübergehend mehr Produktions- oder Lagerfläche benötigt wird, sind mobile Werkhallen eine professionelle Raumlösung auf Zeit.




Mehr Mobilität und Flexibilität fürs Unternehmen

Gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist die flexible Nutzung von Firmengrundstück und Gebäuden wichtig. Das gilt besonders für produzierende oder Handels- und Logistikunternehmen. Ein plötzlich hereinkommender Auftrag oder die Anschaffung größerer Mengen an Produktionsmaterial können schnell zu einem Lagerengpass führen. Sollte so ein Fall in einem KMU auftreten, bieten mobile Werkhallen, Leichtbauhallen oder Industriezelte oft eine passende Lösung auf Zeit.

Anpassbare, modulare Bauweise

Die Werkhallen können von den Anbieterfirmen nach der Inaugenscheinnahme des Bedarfs und der zur Verfügung stehenden Nutzfläche aufgebaut werden. Durch modulare Lösungen ist es auch möglich, zum Beispiel ein Büro zu integrieren. Auch bei der Größe gibt es kaum Beschränkungen: Lösungen mit 500 Quadratmetern oder 5.000 Quadratmetern sind heutzutage kein Problem. So ist es beispielsweise problemlos möglich, komplette Warenwirtschaftssysteme in die mobile Lager- oder Werkhalle zu integrieren.

Individuelle Ausstattung

Nachdem das Kosten-Nutzen-Verhältnis sowie das Finanzielle und die Nutzungszeit definiert worden sind, kann die mobile Werkhalle vor dem Aufbau konzipiert werden. Je nach Nutzungsart kann die Einrichtung individuell gestaltet sein: Oberlichte für genügend Tageslicht sind ebenso möglich wie Lichtanlagen, Heizungen, Klimaanlagen und Fußböden. Auch Tore, Fenster, Kranbahnen oder Rampen können je nach Einsatzart und Bedarf installiert und eingebaut werden.

Die Bauaufsichtsbehörde konsultieren

Bevor eine mobile Werkhalle aufgebaut wird, ist es ratsam, die zuständige Bauaufsichtsbehörde zu kontaktieren – am besten zusammen mit einem Bausachverständigen. Einige Werkhallen können unter bestimmten Voraussetzungen ohne Baugenehmigung aufgestellt werden, aber dies ist im Vorwege zu klären. So weiß man verbindlich, ob und welchen Genehmigungen das Bauvorhaben tatsächlich unterliegt. Dabei ist es gut zu wissen, dass der Begriff „vereinfachtes Verfahren“ keine entbindende Wirkung hat, wenn er seitens des Amtes ins Spiel kommt: Es müssen genauso viel Unterlagen eingereicht werden wie bei einem ganz normalen Bauantrag. Der Begriff besagt lediglich, dass das Verfahren in kürzerer Zeit abgehandelt wird.


Foto: Thinkstock, 459988489, iStock, monkeybusinessimages

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