Alles was Sie zur gesetzlichen Arbeitszeit wissen müssen

Die Arbeitszeiten von Arbeitnehmern in Deutschland sind gesetzlich geregelt, doch in erster Linie ist der Arbeitsvertrag zu beachten, der jedoch natürlich mit den Gesetzen übereinstimmen muss: dies ist das sogenannte Arbeitszeitgesetz. Pausen, Wochenarbeitszeit und Ruhephasen werden hier unter anderem geregelt.

Begrenzung

Die tägliche Arbeitszeit eines Mitarbeiters ist für einen Werktag auf höchstens acht Stunden begrenzt. Zu beachten ist hier, dass auch der Samstag als Werktag gezählt wird und es so auch zu einer theoretischen Wochenarbeitszeit von 48 Stunden kommen kann. Unter Umständen ist auch eine Erweiterung auf 10 Stunden pro Arbeitstag zulässig. Dann müssen jedoch die geleisteten Überstunden innerhalb von 24 Monaten wieder ausgeglichen werden, sodass der Arbeitnehmer im Durchschnitt wieder acht Stunden tägliche gearbeitet hat.

Pausen- und Ruhezeiten

Eine weitere wichtige Regelung bezüglich Arbeitszeitgesetzes betreffen die Pausen- und Ruhezeitregelung. Ein Arbeitgeber darf demnach seine Arbeiter nicht länger als sechs Stunden am Stück ohne eine Pause arbeiten lassen. Arbeitet der Angestellte zwischen sechs und neun Stunden am Tag, so hat er einen gesetzlichen Anspruch auf 30 Minuten Pause am Tag. Sind es sogar mehr als neun Stunden, so muss die Pause auf 45 Minuten ausgeweitet werden. Zu beachten ist hier, dass die Pausenzeit von 45 Minuten auch in mehrere kleine Pausen geteilt werden kann, zudem ist die Pausenzeit nicht in der Arbeitszeit enthalten, sondern muss dazu gerechnet werden. Zwischen der Arbeitszeit steht dem Mitarbeiter zudem eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden zu, die eine Erholung des Arbeitnehmers gewährleisten soll.
Eine weitere Regelung in dem Arbeitszeitgesetz betrifft die Überstunden. Als Arbeitgeber ist hier wichtig zu wissen, dass man seinen Mitarbeitern nur dann einen Überstunden Zuschläge zahlen muss, wenn dies im Arbeitsvertrag zugesichert wurde, ein Tarifvertrag dies zusagt oder die Betriebsvereinbarung dies vorsieht. -Foto:milosluz – Fotolia
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