Sonderregelung: Virtuelle Betriebsratssitzungen gehen in die Verlängerung

Bereits seit letztem Jahr ist es Betriebsräten erlaubt, ihre Sitzungen virtuell abzuhalten. Die dafür erforderliche Erlaubnis wurde nun bis zum Sommer dieses Jahres verlängert.

Regelung gilt bis Ende Juni 2021

Betriebsräte dürfen auch in den nächsten Monaten online konferieren. Die dafür erforderliche Sonderregelung behält bis zum 30.06.2021 ihre Gültigkeit. Für die virtuellen Tagungen der Arbeitnehmervertreter war die Regelung bereits im Mai 2020 in das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) integriert worden, allerdings nur auf Ende Dezember befristet.

Online-Sitzungen als Reaktion auf die Corona-Pandemie

Die Regelung wurden letztes Jahr als Schutzmaßnahme gegen das Coronavirus ins Leben gerufen: Auf diese Weise sollte das Ansteckungsrisiko vermieden werden, das bei den normalerweise stattfindenden Präsenzsitzungen besteht.

Laut Paragraph 129 des BetrVG ist es seitdem erlaubt, an Betriebsratssitzungen mit Beschlussfassung per Videokonferenz oder Telefon teilzunehmen.

Der Paragraph wurde eingeführt, weil eine Videokonferenz als Alternative zur Präsenzsitzung als Ausnahmeregelung vorher schlicht nicht vorgesehen war. Zur Legitimation virtuell gefasster Beschlüsse ist die gesetzliche Regelung als Legitimation aber erforderlich.

Virtuell oder vor Ort?

Auch in Pandemiezeiten entscheidet die oder der Betriebsratsvorsitzende, ob eine Sitzung als Präsenzsitzung oder im virtuellen Raum stattfindet. Grundsätzlich hat die Präsenzsitzung Vorrang. Ob aufgrund der aktuellen Corona-Lage in der betroffenen Region eine Online-Sitzung angebracht ist, muss der Betriebsratsvorsitzende abwägen.

Fest steht: Der Arbeitgeber hat auf keinen Fall das Recht, eine virtuelle Sitzung anstelle einer Präsenzsitzung anzuordnen.

Geheimhaltung muss gewährleistet sein

Wichtig ist, dass auch bei virtuell abgehaltenen Betriebsratssitzungen das Prinzip der Nichtöffentlichkeit unbedingt aufrechtzuerhalten ist. An den Sitzungen via Rechner oder Telefon dürfen unbefugte Dritte auf keinen Fall teilnehmen oder mithören.

Auch sensible Daten, die Gegenstand einer Sitzung sind, dürfen unter keinen Umständen den Weg nach außen finden. Aus diesem Grund ist es wichtig, das die Online-Sitzungen bestmöglich durch IT-Sicherheitsmaßnahmen gegen Zugriffe von unberechtigten Personen geschützt sind.

Ebenso wichtig ist der Umgang mit der Anwesenheitsliste. Während sie bei Präsenzsitzungen handschriftlich unterschrieben wird, kommt bei einer virtuellen Sitzung eine E-Mail zum Einsatz. Mit ihr bestätigen die Teilnehmer ihre Anwesenheit im virtuellen Konferenzraum.

Ebenfalls möglich: Webinare für Betriebsräte

Doch nicht nur die Sitzungen finden über das Netz statt: Mit Webinaren kann ein Betriebsrat Schulungen ebenfalls virtuell durchführen. Sie werden von Weiterbildungsinstituten organisiert, die auf Seminare für Betriebsräte spezialisiert sind.

Häufig werden diese Online-Schulungen dann angeboten, wenn ein Seminar aufgrund von Länderverordnungen wegen der Corona-Pandemie nicht als Präsenzveranstaltung stattfinden kann. Die Themen reichen vom Betriebsverfassungsrecht über das Arbeitsrecht bis hin zum aktuellen Arbeits- und Sozialrecht 2021. Webinare zu individuellen Themen des Betriebsratsgremiums lassen sich auf Wunsch ebenfalls realisieren.

Bild: Pixabay, 4087444, mohamed Hassan
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