Jobwechsel: Wie Sie als Arbeitnehmer richtig kündigen

Der Wechsel einer Arbeitsstelle kann sich als heikle Angelegenheit erweisen: Angestellte müssen ihrem Arbeitgeber oder dem Personalchef erklären, dass sie künftig woanders arbeiten. Diese reagieren darauf vielleicht enttäuscht. Arbeitnehmer sollten deshalb das direkte Gespräch suchen und nicht kommentarlos ein Kündigungsschreiben einreichen.

Unternehmen bestenfalls im Guten verlassen

Bei einer Kündigung sollten Sie versuchen, dass der Abschied möglichst im Reinen erfolgt. Das erspart allen Beteiligten viel Ärger. Sie erreichen das am ehesten, indem Sie mit dem Vorgesetzten persönlich sprechen und Ihre Beweggründe darlegen. Dabei sollten Sie aber davon absehen, eine eventuell vorhandene Unzufriedenheit zu äußern. Das kann zu bösem Blut und zu Problemen führen: Manche Verantwortliche revanchieren sich dann im Arbeitszeugnis oder warnen den neuen Arbeitgeber vor. Zudem verbaut es auch die Rückkehrmöglichkeit in den Betrieb. Betonen Sie lieber die Chancen des neuen Arbeitsplatzes und erläutern Sie, warum Sie diese nutzen wollen. Um danach ebenfalls keinen Unmut zu erzeugen, sollten Sie Ihre bisherige Tätigkeit bis zum Ende ernst nehmen. Schließen Sie offene Projekte ab, betrauen Sie Ihren Nachfolger mit Ihren Aufgaben und feiern Sie nicht unberechtigt krank. Zudem gehört sich eine angemessene Verabschiedung, mindestens eine E-Mail.

Formalien einhalten

Ein persönliches Gespräch mit dem Vorgesetzten reicht natürlich nicht, Sie müssen Ihre Kündigung formal richtig durchführen. Ansonsten kann sie ein Gericht später für ungültig erklären.

  • Übergeben Sie das Kündigungsschreiben in Papierform.
  • Halten Sie sich an die Kündigungsfrist. Denken Sie daran, dass sich diese in der Regel mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit verlängert.
  • Lassen Sie den Eingang des Schreibens mit Datum quittieren. Nur so können Sie beweisen, dass Sie das Dokument rechtzeitig abgegeben haben.

Wollen Sie bereits vor Ende der Kündigungsfrist wechseln, müssen Sie das mit Ihrem Vorgesetzten aushandeln. Ein Anspruch besteht darauf nicht. Arbeitgeber werden das nur zulassen, wenn es in ihre Personalmanagement-Pläne passt.

Beim Streit: Fachanwalt einschalten

Meist lässt sich eine Kündigung im Einvernehmen durchführen. Es kann aber auch zu diversen juristischen Auseinandersetzungen kommen. Arbeitgeber stellen vielleicht die Rechtmäßigkeit der Kündigung infrage oder formulieren ein schlechtes Arbeitszeugnis. In manchen Arbeitsverträgen findet sich auch die oftmals rechtswidrige Klausel, dass Angestellte für eine gewisse Zeit nicht bei einem Konkurrenten arbeiten dürfen. Kommt es zu solchen Hindernissen, sollten Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren – erkundigen Sie sich zum Beispiel hier.

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