Berufsplanung: Voraussetzungen für eine internationale Karriere

Arbeitnehmer erhöhen ihre Chancen auf eine internationale Karriere, wenn sie frühzeitig den Grundstock dafür legen. Neben der direkten Bewerbung bei ausländischen Arbeitgebern bietet der Einstieg bei einer deutschen Konzernniederlassung oder Zweigstelle die Möglichkeit, auf einen ausländischen Arbeitsplatz zu wechseln.

Bereits während des Studiums auf den Auslandseinsatz hinarbeiten

Ein wichtiger Grundstein für einen Auslandseinsatz ist das Erlernen der im ausgewählten Land gesprochenen Sprache. Zusätzlich verlangen internationale Arbeitgeber exzellente Kenntnisse in Wirtschaftsenglisch. An den meisten Universitäten können Studierende neben ihren eigentlichen Studieninhalten einen zusätzlichen Fremdsprachenkurs belegen – und erwerben so fast ohne Kosten hervorragende Sprachkenntnisse. Ideal für eine spätere Bewerbung bei ausländischen Unternehmen ist, wenn bereits ein freiwilliges oder auch ein in der Studienordnung vorgeschriebenes Praktikum im Zielland durchgeführt wurde. Bereits bei der Bewerbung für einen Praktikumsplatz ist darauf zu achten, dass hinsichtlich der Bewerbung in Nachbarländern oft andere Regeln als in Deutschland gelten. Das gilt auch in Bezug auf die Zeugnisse, welche in einigen Staaten grundsätzlich erst zum persönlichen Bewerbungsgespräch mitzubringen sind.

Aus dem Beruf ins Ausland wechseln

Ein Studium bietet die besten Voraussetzungen für eine internationale Karriere, zwingend erforderlich ist der Hochschulbesuch für viele Positionen, aber nicht für alle. Auch die klassische Ausbildung im Betrieb kann eine spätere Auslandstätigkeit ermöglichen, wenn der Angestellte Engagement und Weiterbildungsbereitschaft bei seiner Tätigkeit zeigt. Am einfachsten ist die Bewerbung auf einen ausländischen Arbeitsplatz, wenn der eigene Arbeitgeber oder ein Tochterunternehmen diesen anbietet. In anderen Fällen vermitteln die Arbeitsagentur und zahlreiche private Arbeitsvermittler Jobs im Ausland. Zudem sind die Stellenangebote der weltweit wichtigsten Tageszeitungen im Internet einsehbar. Die Registrierung des Arbeitswunsches bei staatlichen Stellen im Zielland ist ebenfalls möglich und führt oftmals zum Erfolg.

Auch an Formalitäten denken

Die Arbeitsaufnahme im Ausland ist mit einigen bürokratischen Formalien verbunden. Für Tätigkeiten innerhalb der Europäischen Union einschließlich der EWR-Staaten müssen Arbeitnehmer keine Erlaubnis vor der Arbeitsaufnahme einholen, sich aber innerhalb einer recht kurzen Frist anmelden. Für andere Staaten ist zumeist ein Arbeitsvisum erforderlich, bei dessen Beantragung der neue Arbeitgeber üblicherweise hilft.

Weitere Informationen findet man auch unter: http://www.awd-karrierechance.de/

Bild stammt von Robert Kneschke (Fotolia)Similar Posts: