Firmengründung – EU-Rechtsformen

Firmengründung - EU-RechtsformenFlexible Rechtsformen gewinnen für Unternehmen und Firmengründungen innerhalb Europas an Bedeutung, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Gleichzeitig werden immer mehr Hürden abgebaut, damit Unternehmen bei Neugründungen entsprechende Rechtsformen auch zur Verfügung stehen. Das macht grenzüberschreitende unternehmerische Tätigkeiten einfacher.

Drei interessante Rechtsformen für den Europäischen Binnenmarkt

Interessant für Konzerne – Societas Europaea (SE)

Bei der Societas Europaea handelt es sich um eine Europäische Gesellschaft für Konzerne, die international operieren. Die SE eignet sich so vor allem zur Errichtung von Holding- oder Joint-Venture-Gesellschaften, die eine gemeinsame Firmentochter darstellen. Dabei läuft die Gründung zum Beispiel im Rahmen einer grenzüberschreitenden Verschmelzung von mehreren, jedoch mindestens zwei nationalen Aktiengesellschaften aus den kooperierenden Mitgliedsstaaten. Das Mindestkapital beträgt 120.000 Euro.

EWIV: Vereinfachung ja, Haftungsbeschränkung nein

Die EWIV (Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung) soll Freiberufler und Unternehmen dabei unterstützen, grenzüberschreitend zu operieren und mit anderen Unternehmen zu kooperieren. Dabei sollen zum Beispiel bisher national orientierte Firmen darin unterstützt werden, auf europäischer Ebene Ergebnisse zu steigern und Geschäftsprozesse zu optimieren. Ein Mindestkapital ist für diese Personengesellschaft nicht vorgesehen. Ob sich die EWIV im Einzelfall als Rechtsform eignet, sollte ein Anwalt im Vorfeld prüfen. Mitglieder der Gesellschaft haften unbeschränkt für Verbindlichkeiten der EWIV.

Haftungsbeschränkung für Gründer – Die Societas Privee Europaea (SPE)

Die SPE ist eine Privatgesellschaft und kann eine sinnvolle Alternative zur bereits beschriebenen SE sein, denn das Mindestkapital ist auf einen Euro (1 Euro) beschränkt. Dennoch handelt es sich bei der SPE um eine Rechtsform für Unternehmen, die eine Haftungsbeschränkung erwirken möchten. Mit der SPE soll die Wettbewerbsfähigkeit kleiner bis mittlerer Unternehmen erhöht werden, damit diese grenzüberschreitend im europäischen Raum tätig werden können. Für Gründer ist diese Rechtsform eine interessante Alternative, die gemeinsam mit einem Anwalt in Betracht gezogen werden sollte.

Auf Europäischer Ebene wohl überlegt entscheiden

Firmengründungen mit grenzüberschreitenden Geschäftsmodellen beinhalten neben wichtigen Punkten wie der Namensfindung auch die Wahl einer geeigneten Rechtsform. Während sich Gesellschaftsformen wie die SPE oder EWIV auch für kleine bis mittlere Unternehmen eignen, sind Gestaltungen wie die SE für Konzerne und Holdingstrukturen empfehlenswert, um im Europäischen Binnenmarkt zu expandieren. Ein spezialisierter Anwalt sollte sich einer Europäischen Gründung in jedem Falle annehmen.

Bild: Andreas Haertle – Fotolia.comSimilar Posts: