Zolltarifrecht

Der weltweite Warenverkehr und Handelsaustausch zwischen unterschiedlichen Staaten und Wirtschaftsräumen erfordert gerade in den Zeiten einer hochvernetzten und globalisierten Weltwirtschaft ein Zolltarifrecht mit einem Maximum an Effektivität und überstaatlicher Transparenz und Akzeptanz. Das Zolltarifrecht trägt diesem Bedürfnis in hohem Maße Rechnung. Der Zolltarif umfasst genau strukturiert alle Waren, die im grenzüberschreitenden Verkehr transportiert werden. Es ist ein umfangreiches Warenverzeichnis (Nomenklatur), das nach systematischen Anforderungen aufgebaut ist und für jede erfasste Ware eine festgelegte Zollbehandlung vorsieht. Somit ist ein Höchstmaß an Rechtssicherheit und Planbarkeit für alle Beteiligten gewährleistet. Diese standardisierende Eingruppierung und Zuordnung stellt auch sicher, dass eine Zollabfertigung schnell und rechtssicher erfolgen kann.

Aufbau des Systems

Grundlage des Systems ist, dass jede Ware oder Warengruppe eine bestimmte 11-stellige Codenummer erhält, die nach einer bestimmten Reihenfolge aufgebaut ist. Hier ist wichtig, eine weltweite Kompatibilität zu haben.
Hierfür beginnt die Codenummer mit dem Harmonisierten System (HS), welches von der Weltzollorganisation (WZO) administrativ aufgestellt wird. Die ersten 6 Codeziffern sind dadurch bestimmt. Weiterhin folgen 2 Stellen durch die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU. Die neunte und zehnte Stelle ist durch das ¬TARIC-System der EU (integrierter Gemeinschaftszolltarif der EU) definiert (z. B. beschreibt dieses gemeinschaftliche Maßnahmen der EU-Behörden). Die elfte Stelle wird für nationale Zwecke reserviert, hier können z. B. nationale Beschränkungen festgesetzt werden. Die Aufstaffelung der Codenummer folgt grob gesagt dem Prinzip vom Rohprodukt zur Fertigware, die am Ende des Produktions- oder Veredlungsprozesses steht.

Rechtsgrundlage und Folgen

Die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 hat den Zolltarif gemeinschaftsweit eingeführt und ist somit geltendes Recht in jedem EU-Mitgliedsstaat. Die auf Grundlage des Gemeinschaftlichen Zolltarifs ausgeführten Maßnahmen können natürlich auch rechtlich überprüft werden, das ganze Zolltarifrecht ist mithin justiziabel. Die Festlegungen durch den Zolltarif können Verbote und Beschränkungen beinhalten, Lizenzen und Genehmigungen für Ein- und Ausfuhr erforderlich machen oder zum Beispiel auch bestimmte Meldepflichten auslösen und handelspolitischen Zwecken (z. B. Anti-Dumping-Regelungen) dienen.
Sie sollten sich im Internet mit einem Klick auf Informationen zu den Rechtsfolgen im Vorwege einer zolltarifrechtlichen Maßnahme/Abfertigung genau informieren.
Die genauen Bestimmungen des Zolltarifrechtes werden regelmäßig überprüft und notwendige Änderungen im System durchgeführt und mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft rechtlich wirksam.

Photo von Oliver Hoffmann
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